Physiotherapeut (m/w/d)

Physiotherapeuten und Physiotherapeutinnen sind Fachleute für den Bewegungs- und Halteapparat eines Menschen. Sie behandeln Patienten und Patientinnen, die in ihrer Beweglichkeit alters-, krankheits- oder unfallbedingt eingeschränkt sind und helfen bei der Entwicklung, dem Erhalt oder der Wiederherstellung aller Funktionen im physischen Bereich.

Ausgebildete Fachkräfte arbeiten in Krankenhäusern, Fitnessstudios, Rehabilitationskliniken oder Facharzt- und physiotherapeutischen Praxen. Durch den Einsatz geeigneter Verfahren in Prävention, kurativer Medizin, Rehabilitation und im Kurwesen stehen sie Menschen jeder Altersgruppe zur Seite.

Die Physiotherapie gehört zu den nichtärztlichen Heilberufen. Auf der Basis ärztlicher Diagnosen werden individuelle Therapiepläne entwickelt, die schließlich gemeinsam mit den Patienten und Patientinnen in Einzel- oder Gruppenbehandlungen durchgeführt werden.

EINSATZFELDER
  • Kliniken
  • Rehabilitationseinrichtungen
  • Kur- und Wellnesseinrichtungen
  • Fitnessstudios
  • Facharztpraxen
  • Selbstständigkeit in eigener Praxis
AUSBILDUNGSINHALTE

Während der schulischen Ausbildung werden folgende Inhalte behandelt:

  • Anatomie und Physiologie
  • Krankheitslehre, Hygiene, angewandte Physik und Biomechanik
  • Prävention und Rehabilitation, Trainings- und Bewegungslehre 
  • Bewegungserziehung, krankengymnastische Behandlungstechniken
  • Massagetherapie 
  • Erste Hilfe und Verbandtechnik 
  • Berufs-, Gesetzes- und Staatskunde
  • Sprache und Schrifttum
  • Psychologie, Pädagogik, Soziologie
  • Physiotherapeutische Befund- und Untersuchungstechniken
  • Elektro-, Licht- und Strahlentherapie
  • Hydro-, Balneo-, Thermo- und Inhalationstherapie
  • Methodische Anwendung der Physiotherapie in den medizinischen Fachgebieten

Im Rahmen der Ausbildung werden praktische Einsätze in den Bereichen Chirurgie, Innere Medizin, Orthopädie, Neurologie, Pädiatrie, Psychiatrie und Gynäkologie absolviert.

BEWERBUNGSUNTERLAGEN
  • Bewerbungsschreiben
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Kopie des letzten Jahres- oder Zwischenzeugnisses 
UNTERRICHTSZEITEN

Der Unterricht findet in der Regel von Montag bis Freitag statt. Die durchschnittliche tägliche Unterrichtszeit beträgt 8 Unterrichtseinheiten. Die praktische Ausbildung umfasst 6 Zeitstunden pro Tag.

SCHULGELD UND FÖRDERUNG

Die Ausbildung ist schulgeldpflichtig. Für Standorte in Bayern ist bei der Feststellung der Schulgeldhöhe eine Minderung gemäß Art. 47 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) berücksichtigt. Lehr- und Lernmittel werden zum Teil leihweise zur Verfügung gestellt.

Für Materialien, Berufsanerkennung sowie Wiederholungsprüfungen entstehen weitere Gebühren.

Bei Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen kann die Ausbildung über die Agentur für Arbeit, ein Jobcenter oder sonstige Dritte gefördert werden. Die Lehrgangskosten sind gesondert geregelt.

Die Teilnehmenden müssen sich ggf. rechtzeitig um einen Bildungsgutschein bei der für sie zuständigen Agentur für Arbeit bemühen.

Weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten finden Sie hier: www.deb.de/ausbildung/foerdermoeglichkeiten

FACHHOCHSCHULREIFE | BERUFSSCHULE PLUS

Durch den Besuch von Zusatzunterricht an Berufsschulen in der Region kann nach drei Jahren die Fachhochschulreife erlangt werden.

ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN

Wer sich für diesen Beruf interessiert, sollte ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Sorgfalt und Einfühlungsvermögen mitbringen.

Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung sind die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs sowie ein Realschulabschluss oder eine gleichwertige Ausbildung. Der Abschluss der Haupt- bzw. Mittelschule oder eine gleichwertige Qualifikation mit mindestens einer zweijährigen Berufsausbildung ist ebenfalls qualifizierend.

Empfohlen werden ein mindestens dreiwöchiges Praktikum im sozialen Bereich oder einer Pflegeeinrichtung sowie eine Impfung gegen Hepatitis A/B.

Für die endgültige Zulassung sind spätestens zum Ausbildungsbeginn:

  • eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses, welches die Zugangsvoraussetzungen nachweist
  • ein amtliches Führungszeugnis sowie
  • eine ärztliche Bescheinigung

vorzulegen.

Sowohl das Führungszeugnis als auch die ärztliche Bescheinigung dürfen zum Zeitpunkt des Ausbildungsbeginns nicht älter als drei Monate sein.

HINWEIS ZUM MASERNSCHUTZGESETZ

Aufgrund der bundesweiten Regelungen zum Masernschutz ist im Rahmen der praktischen Ausbildung der Nachweis über den Impfschutz gemäß § 20 Abs. 8 Infektionsschutzgesetz notwendig.