Pflegefachmann (m/w/d)

Die generalistische Pflegeausbildung bündelt die Berufsbilder der Kinderkrankenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege sowie Altenpflege.

Gemäß Pflegeberufegesetz umfasst die Pflege „(…) präventive, kurative, rehabilitative, palliative und sozialpflegerische Maßnahmen zur Erhaltung, Förderung, Wiedererlangung oder Verbesserung der physischen und psychischen Situation der zu pflegenden Menschen, ihre Beratung sowie ihre Begleitung in allen Lebensphasen und die Begleitung Sterbender.“ Durch die generalistische Pflegeausbildung erhalten zukünftige Pflegefachkräfte Fachwissen und Kompetenzen aus allen Pflegebereichen und sind auf dem Arbeitsmarkt flexibel einsetzbar.
Dies schafft ganz verschiedene Einsatz-, Entwicklungs- und auch Aufstiegschancen im Pflegebereich.
Mit der abgeschlossenen Ausbildung erhalten die Absolventinnen und Absolventen einen EU-weit anerkannten Abschluss.

Der Pflegeberuf verlangt ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Sorgfalt und Kontaktbereitschaft sowie Einfühlungsvermögen, Durchsetzungskraft und psychischer Belastbarkeit.

EINSATZFELDER
  • Krankenhäuser und Rehakliniken
  • Fachpraxen und Gesundheitszentren
  • Stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen
  • Einrichtungen der Kurzzeitpflege und Tagespflege
  • Wohnheime für Menschen mit Beeinträchtigung
AUSBILDUNGSINHALTE
  • Ausbildungsstart - Pflegefachfrau/Pflegefachmann werden
  • Zu pflegende Menschen in der Bewegung und Selbstversorgung unterstützen
  • Erste Pflegeerfahrungen reflektieren – verständigungsorientiert kommunizieren
  • Gesundheit fördern und präventiv handeln
  • Menschen in kurativen Prozessen pflegerisch unterstützen und Patientensicherheit stärken
  • In Akutsituationen sicher handeln
  • Rehabilitatives Pflegehandeln im interprofessionellen Team
  • Menschen in kritischen Lebenssituationen und in der letzten Lebensphase begleiten
  • Menschen in der Lebensgestaltung lebensweltorientiert unterstützen
  • Entwicklung und Gesundheit in der Kindheit und Jugend in Pflegesituationen fördern
  • Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen und kognitiven Beeinträchtigungen personenzentriert und lebensweltbezogen unterstützen
UNTERRICHTSZEITEN

Der Unterricht findet in der Regel von Montag bis Freitag statt. Die durchschnittliche tägliche Unterrichtszeit beträgt 7 Unterrichtseinheiten. Die praktische Ausbildung umfasst in der Regel 8 Zeitstunden pro Tag.

VERSICHERUNG

Die Teilnehmenden, die während des Bildungsganges in keinem Arbeitsverhältnis stehen oder nicht im Rahmen einer Reha-Maßnahme gefördert werden, sind während der Gesamtdauer des Bildungsganges und auf dem Weg von der bzw. zur Ausbildungsstätte unfallversichert.

SCHULGELD UND FÖRDERUNG

Die Ausbildung ist bundesweit schulgeldfrei.
Lehr- und Lernmittel werden zum Teil leihweise zur Verfügung gestellt. Für die Berufsanerkennung können Gebühren entstehen.

Bei Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen kann die Ausbildung über die Agentur für Arbeit, ein Jobcenter oder sonstige Dritte gefördert werden. Die Lehrgangskosten sind gesondert geregelt.

Die Teilnehmenden müssen sich ggf. rechtzeitig um einen Bildungsgutschein bei der für sie zuständigen Agentur für Arbeit bemühen.

Weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten finden Sie hier: „Fördermöglichkeiten während der Ausbildung“

ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN

Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung sind die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs sowie ein Realschulabschluss oder eine andere abgeschlossene zehnjährige allgemeine Schulbildung. Außerdem ermöglicht ein Haupt- bzw. Mittelschulabschluss oder eine gleichwertige Qualifikation zusammen mit einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung oder einer landesrechtlich geregelten Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege von mindestens einjähriger Dauer die Zulassung zur Ausbildung.

Gemäß Pflegeberufegesetz kann auf Antrag bei der zuständigen Behörde eine andere erfolgreich abgeschlossene Ausbildung die Ausbildungsdauer verkürzen.

Für den praktischen Teil der Ausbildung muss ein Ausbildungsvertrag mit einer Ausbildungseinrichtung (Träger der praktischen Ausbildung) geschlossen werden.

Für die endgültige Zulassung sind spätestens zum Ausbildungsbeginn

  • eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses, welches die Zugangsvoraussetzungen nachweist,
  • ein amtliches Führungszeugnis sowie
  • eine ärztliche Bescheinigung
    vorzulegen.

Sowohl das Führungszeugnis als auch die ärztliche Bescheinigung dürfen zum Zeitpunkt des Ausbildungsbeginns nicht älter als drei Monate sein.

 

HINWEIS ZUM MASERNSCHUTZGESETZ
Aufgrund der bundesweiten Regelungen zum Masernschutz ist im Rahmen der praktischen Ausbildung der Nachweis über den Impfschutz gemäß § 20 Abs. 8 Infektionsschutzgesetz notwendig.

BEWERBUNGSUNTERLAGEN
  • Bewerbungsschreiben
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Kopie des letzten Jahres- oder Zwischenzeugnisses