PTA - Pharmazeutisch-technischer Assistent (m/w/d)
Die Pharmazeutisch-technische Assistenz (PTA) ist ein gefragter Gesundheitsfachberuf, in dessen Mittelpunkt die Arzneimittel stehen. Pharmazeutisch-technische Assistenten und Assistentinnen arbeiten an der Herstellung von Medikamenten mit, geben verschreibungspflichtige Arzneimittel gemäß Rezept an Kunden und Kundinnen ab und verkaufen außerdem rezeptfreie Arzneimittel und andere apothekenübliche Waren. Dadurch verfügen ausgebildete Fachkräfte über ein breites Wissen zu Inhaltsstoffen von Arzneimitteln, deren Wirkung im Körper, aber auch möglichen Neben- und Wechselwirkungen.
In Apotheken stehen sie der Kundschaft beratend zur Seite und sind zudem bei der Abrechnung von Rezepten maßgeblich beteiligt – ebenso bei der Überwachung des Bestandes und der Vorratshaltung. Neben der Apotheke haben sie ihr Betätigungsfeld in der pharmazeutisch-technischen Industrie und in staatlichen und kommunalen Untersuchungsämtern.
EINSATZFELDER
- Öffentliche Apotheken oder Krankenhausapotheken
- Pharmazeutisch-chemische Industrie
- Pharmazeutischer Großhandel
- Krankenkassen oder Apothekerverbände
AUSBILDUNGSINHALTE
Während der schulischen Ausbildung werden folgende Inhalte behandelt:
- Medizinprodukte- und Arzneimittelkunde
- Apothekenpraxis, einschließlich Qualitätsmanagement
- Übungen zur Abgabe und Beratung sowie Nutzung digitaler Technologien
- Allgemeine und pharmazeutische Chemie sowie chemischpharmazeutische Übungen
- Galenik sowie galenische Übungen
- Botanik, Drogenkunde und Phytopharmaka sowie Übungen zur Drogenkunde
- Gefahrstoff- und Umweltschutzkunde
- Ernährungskunde und Diätetik
- Körperpflegekunde
- Grundlagen des Gesundheitswesens, pharmazeutische Berufs- und Gesetzeskunde
- Fachbezogene Mathematik
Zusätzlich zur schulischen Ausbildung sind praktische Einsätze in einer Apotheke zu erbringen.
Außerdem ist nach der schulischen Ausbildung (theoretischer und fachpraktischer Unterricht) ein Praktikum von sechs Monaten in einer Apotheke zu absolvieren.
UNTERRICHTSZEITEN
Der Unterricht findet in der Regel von Montag bis Freitag statt. Die tägliche Unterrichtszeit beträgt 7 bis 8 Unterrichtseinheiten. Die praktische Ausbildung umfasst in der Regel 8 Zeitstunden pro Tag.
VERSICHERUNG
Teilnehmende, die während des Bildungsganges in keinem Arbeitsverhältnis stehen oder nicht im Rahmen einer Reha-Maßnahme gefördert werden, sind während der Gesamtdauer des Bildungsganges und auf dem Weg von der bzw. zur Ausbildungsstätte unfallversichert.
FACHHOCHSCHULREIFE | BERUFSSCHULE PLUS
Durch den Besuch von Zusatzunterricht an Berufsschulen in der Region kann nach drei Jahren die Fachhochschulreife erlangt werden.
SCHULGELD UND FÖRDERUNG
Die Ausbildung ist schulgeldpflichtig. Das monatlich zu entrichtende Schulgeld wird durch den "Gesundheitsbonus für die Berufsfachschulen der nichtärztlichen Heil- und Assistenzberufe in privater Trägerschaft" des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus sowie den Schulgeldersatz gemäß Art. 47 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) und § 22 Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (AVBaySchFG) vom Freistaat Bayern teilweise getragen. Damit entsteht für Schüler*innen die sog. "Schulgeldfreiheit".
Verwaltungs- und sonstige Gebühren sind nicht vom sog. "Gesundheitsbonus" umfasst. Ein Verwaltungskostenanteil von 98€ pro Monat ist daher zur Zahlung fällig. Weitere Gebühren umfassen u. a. Wiederholungsprüfungen und die Berufsanerkennung. Lehr- und Lernmittel werden zum Teil leihweise zur Verfügung gestellt.
Die Regelungen zur sog. "Schulgeldfreiheit" gelten zunächst bis zum 31.12.2026.
Bei der Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen kann die Ausbildung über die Agentur für Arbeit, ein Jobcenter oder sonstige Dritte gefördert werden. Die Lehrgangskosten sind gesondert geregelt. Die Teilnehmenden müssen sich ggf. rechtzeitig um einen Bildungsgutschein bei der für sie zuständigen Agentur für Arbeit bemühen.
Weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten finden Sie hier: Fördermöglichkeiten während der Ausbildung
ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN
Wer sich für den Beruf interessiert, sollte ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Sorgfalt und Kontaktbereitschaft sowie eine Neigung zu Naturwissenschaften und Gesundheitsthemen - vor allem zu chemischen Zusammenhängen und medizinischen Sachverhalten - mitbringen.
Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung sind die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs sowie ein Realschulabschluss oder eine gleichwertige Ausbildung. Der Abschluss der Haupt- bzw. Mittelschule oder eine gleichwertige Qualifikation mit mindestens einer zweijährigen Berufsausbildung ist ebenfalls qualifizierend.
Für die endgültige Zulassung sind spätestens zum Ausbildungsbeginn
- eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses, welches die Zugangsvoraussetzungen nachweist,
- ein amtliches Führungszeugnis sowie
- eine ärztliche Bescheinigung
vorzulegen.
Sowohl das Führungszeugnis als auch die ärztliche Bescheinigung dürfen zum Zeitpunkt des Ausbildungsbeginns nicht älter als drei Monate sein.
HINWEIS ZUM MASERNSCHUTZGESETZ
Aufgrund der bundesweiten Regelungen zum Masernschutz ist im Rahmen der praktischen Ausbildung, sofern diese in einer Apotheke, welche in eine Einrichtung für Gesundheitsförderung (z.B. Krankenhaus) eingegliedert ist, stattfindet, der Nachweis über den Impfschutz gemäß § 20 Abs. 8 Infektionsschutzgesetz notwendig.
BEWERBUNGSUNTERLAGEN
- Bewerbungsschreiben
- Tabellarischer Lebenslauf
- Kopie des letzten Jahres- oder Zwischenzeugnisses