PRAXISANLEITUNG - Weiterbildung 300 Std
Ziel des Fernlehrganges ist es, die Teilnehmenden innerhalb von zehn Monaten zur Praxisanleitung zu qualifizieren. Der Fernlehrgang Praxisanleitung entspricht der Weiterbildung nach der Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes und Weiterbildung in der Pflege (AVPfleWoqG) in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Vorteile des Fernunterrichts
Sie sind im Pflegebereich tätig und möchten angehende Pflegefachkräfte in ihrer Ausbildung fördern und unterstützen?
Sie möchten
- sich (beruflich) weiterbilden, tätigkeitsbegleitend lernen
- den Ort des Lernens selbst bestimmen
- Ihre Lernzeit selbstständig einteilen
Dann nutzen Sie die Vorteile des Fernunterrichts. Der Fernlehrgang ist eine geeignete Alternative zu herkömmlichen Lehr- und Lernangeboten.
Abschluss
Nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung erhalten die Teilnehmenden eine Urkunde und ein Zeugnis von der Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB). Die Urkunde berechtigt zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung „Praxisanleitung“.
Zielgruppe
Der Fernlehrgang zur Praxisanleitung richtet sich an Pflegefachpersonen, die Auszubildende in Ihrem Lernprozess begleiten und fördern möchten. Sie können so ihr Wissen und Können an ihr zukünftiges Kollegium weitergeben und die Qualität der Versorgung von Patientinnen und Patienten, Bewohner*innen beziehungsweise Klientinnen und Klienten verbessern.
Inhalte und Ablauf
- In der Praxisanleitung auf ethischer sowie pflege- und bezugswissenschaftlicher Basis handeln
- Lernen
- Professionelle Identität entwickeln
- Lehr-Lernprozesse in der Praxisanleitung gestalten
- Formative und summative Bewertungen sowie praktische Prüfungen gestalten
- Ausbildungsprojekte in der Praxis planen und durchführen
Die theoretischen Grundlagen werden in den Selbstlernphasen über Fernlehrbriefe vermittelt und entsprechen 252 Unterrichteinheiten (1UE = 45 min). Die praktische Ausbildung erfolgt in den Präsenzphasen im Umfang von 48 Unterrichtstunden, davon entfallen 16 UE auf die Hospitation bei einer ausgebildeten Praxisanleitung sowie 32 UE auf die Durchführung eines Praxisprojekts mit Erstellung eines Projektberichts.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Weiterbildung zur Praxisanleitung regelt der § 83 des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes und Weiterbildung in der Pflege
(AVPfleWoqG) vom 27.07.2011 in der jeweils gültigen Fassung.
Hiernach darf an der Weiterbildung teilnehmen, wer
1. die Erlaubnis zum Führen einer der folgenden Berufsbezeichnungen hat:
- Pflegefachmann/- frau
- Gesundheits- und Krankenpfleger*in
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in
- Krankenpfleger*in
- Altenpfleger*in
- Kinderkrankenpfleger*in
und
2. mindestens eine einjährige Tätigkeit in diesem Berufsfeld aufweist.
Kosten
1.890,00 €
(10 Raten à 189,00 €)
Förderung
Bei der Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen kann die Weiterbildung über die Agentur für Arbeit, ein Jobcenter oder sonstige Dritte gefördert werden. Bitte informieren Sie sich hier über die Fördermöglichkeiten.
Registrierung beruflich Pflegender
Für den Fernlehrgang können 30 Fortbildungspunkte erworben werden.
Zulassung
Der Fernlehrgang „Fernlehrgang für die Weiterbildung zur Praxisanleitung“ ist durch die VdPB staatlich anerkannt und von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) unter der Zulassungs-Nr. 7424822 zugelassen.