Ausbildung für behinderte Menschen
Ziel der Maßnahme ist es, Jugendliche in eine Ausbildungsstelle in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf zu vermitteln.
AUSBILDUNG
Die theoretische Unterweisung der Auszubildenden erfolgt in der Berufsschule, die praktische Ausbildung erfolgt in externen Ausbildungsbetrieben, den so genannten Kooperationsbetrieben.
Die Ausbildung wird nach der geltenden Ausbildungsordnung des jeweiligen Ausbildungsberufs durchgeführt und endet mit dem Erwerb des Gesellen- oder Facharbeiterbriefes.
Das erste Ausbildungsjahr wird von der Agentur für Arbeit gefördert.
Dem Kooperationsbetrieb, dem die fachpraktische Unterweisung des Auszubildenden obliegt, entstehen in diesem Jahr keine Kosten.
Das DEB schließt formal einen Ausbildungsvertrag mit den BaE-Teilnehmenden und der zuständigen Kammer ab und ist entsprechend gesamtverantwortlicher Ausbilder.
Nach dem ersten Ausbildungsjahr soll der Teilnehmenden vom Betrieb in ein reguläres Ausbildungsverhältnis übernommen werden.
SOZIALPÄDAGOGISCHE BETREUUNG
Während der BaE-Maßnahme erhalten die Teilnehmenden sozialpädagogische Betreuung hinsichtlich persönlicher und beruflicher Fragestellungen.
- Unterstützung im Umgang mit Ämtern und Behörden
- Kontakt zum Kooperationsbetrieb und der Berufsschule
STÜTZ- UND FÖRDERUNTERRICHT
- In Kleingruppen oder als Einzelunterricht
Die Einteilung erfolgt individuell in Absprache mit den Teilnehmenden. - In allen prüfungsrelevanten Fächern
- Der Unterricht wird von Fachleuten für die jeweiligen Ausbildungsberufe erteilt.
- Spezielles Sozialkunde-, Mathematik- und Deutschtraining (insbesondere für Aussiedler*innen oder Ausländer*innen)
- Prüfungsvorbereitung und Lerntraining
FÜR DEN KOOPERATIONSBETRIEB
Dem Ausbildungsbetrieb entstehen keinerlei Kosten während des ersten Ausbildungsjahres, d.h. Ausbildungsvergütung, Sozialversicherungsbeiträge und die Beiträge zur Unfallversicherung werden durch den Ausbildungsträger, das DEB, übernommen.
Alle Jugendlichen können schon praktische Vorerfahrungen aufgrund eines absolvierten Berufsvorbereitungsjahres vorweisen.
Die fachtheoretischen Defizite werden, zusätzlich zur Berufschule, im Rahmen des Stütz- und Förderunterrichts aufgearbeitet.
Der Förderunterricht kann im zweiten Ausbildungsjahr kostenlos fortgesetzt werden (abH - ausbildungsbegleitende Hilfen).
FÜR DIE AUSZUBILDENDEN
Die Bereitschaft einer Teilnahme an der BaE-Maßnahme bietet jungen Menschen, die motiviert sind, eine realistische Chance zur Integration in die berufliche Erstausbildung.
Durch die sozialpädagogische Betreuung während der Maßnahme wird eine umfassende Unterstützung der Auszubildenden sowohl in persönlicher als auch beruflicher Hinsicht gewährleistet.
Zur Sicherung des Ausbildungserfolges bietet der Maßnahmeträger zusätzlich Stütz- und Förderunterricht an. Dieser dient insbesondere zur Aufarbeitung von schulischen Defiziten, zum Einüben und Vertiefen des Unterrichtsstoffes der Berufsschule sowie der Bearbeitung individueller Schulleistungsschwächen.
FÖRDERUNG
Die Maßnahme wird durch die Agentur für Arbeit gefördert.
VERSICHERUNG
Die Teilnehmenden sind während der Zuweisungsdauer auf dem Weg von der bzw. zu der Ausbildungsstätte und in der Ausbildungsstätte bei der Verwaltungsberufsgenossenschaft Hamburg unfallversichert.
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