Verantwortliche Pflegefachkraft nach § 71 SGB XI

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ZIEL DER WEITERBILDUNG

Die Teilnehmenden sollen sich das erforderliche fachliche Wissen und Können aneignen, um eine Verbesserung der Versorgung pflegebedürftiger Menschen gewährleisten zu können.
Durch die Weiterbildung soll die Pflegefachkraft die zur Leitung eines pflegerischen Bereichs eingesetzt wird, die erforderlichen Kompetenzen in den Bereichen Management, Kommunikation sowie Pflege erwerben.

ZIELGRUPPE

Altenpfleger (m/w/d), Krankenpfleger (m/w/d), Kinderkrankenpfleger (m/w/d), Gesundheits- und Krankenpfleger (m/w/d), Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger (m/w/d), Heilerziehungspfleger (m/w/d), Pflegefachmann (m/w/d)

UNTERRICHTSINHALTE

Kommunikation und Gesprächsführung (50 UE)

  • Theoretische Grundlagen der Kommunikation
  • Spezielle Gesprächsführung

Ethische Entscheidungsfindung (16 UE)

  • Grundlagen
  • Spezielle ethische Fragestellungen

Pflegeprozess (44 UE)

  • Grundlagen des Pflegeprozesses & der Dokumentation
  • Didaktik und Methodik des Pflegeprozesses
  • Pflegeprozess im Management

Rechtliche Grundlagen (50 UE)

  • Grundlagen einschlägiger Rechtsgebiete
  • Recht im Management

Einführung ins Qualitätsmanagement (8 UE)

  • Grundlagen des Qualitätsmanagements 

Methodik und Didaktik der Anleitung (30 UE)

  • Pädagogisch-psychologische und methodisch-didaktische Grundlagen

Führung und Leitung (100 UE)

  • Grundlagen der Leitungsfähigkeit
  • Vertiefung
  • Öffentlichkeitsarbeit

Betriebswirtschaft (40 UE)

  • Grundlagen

Grundlagen der Geriatrie und Gerontopsychatrie (80 UE)

  • Grundlagen der Geriatrie und Gerontopsychiatrie
  • Sterbebegleitung

Einführung in die Pflegewissenschaft (20 UE)

  • Grundlagen der Pflegewissenschaft

Formen der Selbstpflege, Supervision, Balintarbeit (30 UE)

Prüfung

  • Schriftliche Prüfung bzw. Hausarbeit und Abschlusskolloquium
UMFANG

472 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten (ca. 1 Jahr)

Die Weiterbildung ist berufsbegleitend.

GESETZLICHE GRUNDLAGEN

Grundlage für die Weiterbildung sind das Thüringer Gesetz über die Weiterbildung in den Fachberufen des Gesundheits- und Sozialwesens sowie die Thüringer Pflegefachberufe-Weiterbildungsverordnung in der jeweils gültigen Fassung.

TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN
  • Berufsabschluss als Altenpfleger (m/w/d), Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger (m/w/d) und Gesundheits- und Krankenpfleger (m/w/d) und Pflegefachmänner (m/w/d)
  • zwei Jahre berufspraktische Erfahrung in einem der o. g. Berufe innerhalb der letzten fünf Jahre

Zur Verantwortlichen Pflegefachkraft nach § 71 (SGB XI) können Heilerziehungspfleger (m/w/d) zugelassen werden, wenn sie auf der Grundlage einer landesrechtlich geregelten Ausbildung über eine staatliche Anerkennung als Heilerziehungspfleger  (m/w/d) verfügen und in den letzten fünf Jahren mindestens zwei Jahre in der Geriatrie/Gerontopsychiatrie oder in einer Einrichtung der Behindertenhilfe tätig waren.

ANMELDUNGSUNTERLAGEN
  • Bewerbungsschreiben
  • Beruflicher Werdegang in tabellarischer Form mit akutellem Lichtbild
  • Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung oder die staatliche Anerkennung (amtlich beglaubigte Kopie)
  • Nachweis der zweijährigen Tätigkeit im jeweiligen Beruf
  • Einverständniserklärung des Arbeitgebers
FÖRDERUNG

Die Weiterbildung kann bei Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen gefördert werden. Die Lehrgangskosten können ggf. durch finanzielle Beteiligung des Arbeitgebers oder staatlicher Stellen ganz oder teilweise übernommen werden.

Bitte informieren Sie sich auf unserer Homepage über die Fördermöglichkeiten.

PREIS

3.800 ,00 € zzgl. Prüfungsgebühr: 130,00 €*

*vorbehaltlich Gebührenänderung

FORTBILDUNGSPUNKTE

Für die Fortbildung können 40 Fortbildungspunkte erreicht werden.

GAW MEININGEN