Verantwortliche Pflegefachkraft nach § 71 SGB XI
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ZIEL DER WEITERBILDUNG
Die Teilnehmenden sollen sich das erforderliche fachliche Wissen und Können aneignen, um eine Verbesserung der Versorgung pflegebedürftiger Menschen gewährleisten zu können.
Durch die Weiterbildung soll die Pflegefachkraft die zur Leitung eines pflegerischen Bereichs eingesetzt wird, die erforderlichen Kompetenzen in den Bereichen Management, Kommunikation sowie Pflege erwerben.
ZIELGRUPPE
Altenpfleger (m/w/d), Krankenpfleger (m/w/d), Kinderkrankenpfleger (m/w/d), Gesundheits- und Krankenpfleger (m/w/d), Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger (m/w/d), Heilerziehungspfleger (m/w/d), Pflegefachmann (m/w/d)
UNTERRICHTSINHALTE
Kommunikation und Gesprächsführung (50 UE)
- Theoretische Grundlagen der Kommunikation
- Spezielle Gesprächsführung
Ethische Entscheidungsfindung (16 UE)
- Grundlagen
- Spezielle ethische Fragestellungen
Pflegeprozess (44 UE)
- Grundlagen des Pflegeprozesses & der Dokumentation
- Didaktik und Methodik des Pflegeprozesses
- Pflegeprozess im Management
Rechtliche Grundlagen (50 UE)
- Grundlagen einschlägiger Rechtsgebiete
- Recht im Management
Einführung ins Qualitätsmanagement (8 UE)
- Grundlagen des Qualitätsmanagements
Methodik und Didaktik der Anleitung (30 UE)
- Pädagogisch-psychologische und methodisch-didaktische Grundlagen
Führung und Leitung (100 UE)
- Grundlagen der Leitungsfähigkeit
- Vertiefung
- Öffentlichkeitsarbeit
Betriebswirtschaft (40 UE)
- Grundlagen
Grundlagen der Geriatrie und Gerontopsychatrie (80 UE)
- Grundlagen der Geriatrie und Gerontopsychiatrie
- Sterbebegleitung
Einführung in die Pflegewissenschaft (20 UE)
- Grundlagen der Pflegewissenschaft
Formen der Selbstpflege, Supervision, Balintarbeit (30 UE)
Prüfung
- Schriftliche Prüfung bzw. Hausarbeit und Abschlusskolloquium
UMFANG
472 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten (ca. 1 Jahr)
Die Weiterbildung ist berufsbegleitend.
GESETZLICHE GRUNDLAGEN
Grundlage für die Weiterbildung sind das Thüringer Gesetz über die Weiterbildung in den Fachberufen des Gesundheits- und Sozialwesens sowie die Thüringer Pflegefachberufe-Weiterbildungsverordnung in der jeweils gültigen Fassung.
TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN
- Berufsabschluss als Altenpfleger (m/w/d), Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger (m/w/d) und Gesundheits- und Krankenpfleger (m/w/d) und Pflegefachmänner (m/w/d)
- zwei Jahre berufspraktische Erfahrung in einem der o. g. Berufe innerhalb der letzten fünf Jahre
Zur Verantwortlichen Pflegefachkraft nach § 71 (SGB XI) können Heilerziehungspfleger (m/w/d) zugelassen werden, wenn sie auf der Grundlage einer landesrechtlich geregelten Ausbildung über eine staatliche Anerkennung als Heilerziehungspfleger (m/w/d) verfügen und in den letzten fünf Jahren mindestens zwei Jahre in der Geriatrie/Gerontopsychiatrie oder in einer Einrichtung der Behindertenhilfe tätig waren.
ANMELDUNGSUNTERLAGEN
- Bewerbungsschreiben
- Beruflicher Werdegang in tabellarischer Form mit akutellem Lichtbild
- Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung oder die staatliche Anerkennung (amtlich beglaubigte Kopie)
- Nachweis der zweijährigen Tätigkeit im jeweiligen Beruf
- Einverständniserklärung des Arbeitgebers
FÖRDERUNG
Die Weiterbildung kann bei Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen gefördert werden. Die Lehrgangskosten können ggf. durch finanzielle Beteiligung des Arbeitgebers oder staatlicher Stellen ganz oder teilweise übernommen werden.
Bitte informieren Sie sich auf unserer Homepage über die Fördermöglichkeiten.
PREIS
3.800 ,00 € zzgl. Prüfungsgebühr: 130,00 €*
*vorbehaltlich Gebührenänderung