Wohnbereichsleiter (m/w/d) in der Pflege
Durch ihre Art der Führung, Organisation und der Zusammenarbeit mit Mitarbeitenden und anderen Berufsgruppen haben speziell Wohnbereichsleitungen unmittelbar Einfluss auf die Lebenszufriedenheit der Mitarbeitenden und der Bewohner*innen.
Dies geschieht durch individuelle, ganzheitliche und aktivierende Pflege und Betreuung.
Die Wohnbereichsleitung pflegt zudem die Beziehungen zwischen Bewohnern/Bewohnerinnen, persönlichen Bezugspersonen und Mitarbeitenden. Die Weiterbildung zur Wohnbereichsleitung ist deshalb ein Beitrag zur Qualitätsentwicklung in der stationären Alten- und Behindertenhilfe. In der Weiterbildung zur Wohnbereichsleitung lernen die Teilnehmenden alle relevanten rechtlichen und administrativen Grundlagen sowie das notwendige Wissen für eine attraktive Gestaltung des Heimlebens.
ZIELGRUPPE
Altenpfleger (m/w/d), Krankenpfleger (m/w/d), Kinderkrankenpfleger (m/w/d), Gesundheits- und Krankenpfleger (m/w/d) oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger (m/w/d), Pflegefachmänner (m/w/d)
INHALTE
- Arbeitsrecht, Haftungs- und Strafrecht
- Betreuungsgesetz, Heimgesetz, Qualitätssicherungsgesetz
- Selbstbestimmungsrecht des Patienten
- Qualitätsmanagement
- Pflegeplanung
- Pflegediagnosen
- Hygienemanagement
- Dienstplangestaltung
- Kommunikation / Interaktion im Personalmanagement
- Selbstmanagement / Konfliktmanagement / Krisenbewältigung
- Motivationstraining
PREIS
1389,00 € *
*vorbehaltlich Gebührenänderung
TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN
- Berufsabschluss als Altenpfleger (m/w/d), Krankenpfleger
(m/w/d), Kinderkrankenpfleger (m/w/d), Gesundheitsund
Krankenpfleger (m/w/d), Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger
(m/w/d) oder Pflegefachmann (m/w/d) - berufspraktische Erfahrung in einem der o. g. Berufe
ANMELDUNGSUNTERLAGEN
- Bewerbungsschreiben
- Beruflicher Werdegang in tabellarischer Form mit aktuellem Lichtbild
- Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung oder die
- staatliche Anerkennung (amtlich beglaubigte Kopie)
- Nachweis der zweijährigen Tätigkeit im jeweiligen Beruf
- Einverständniserklärung des Arbeitgebers