Physiotherapeut (m/w/d) -verkürzte Ausbildungsdauer-
Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten sind Fachleute für den Bewegungs- und Halteapparat eines Menschen. Sie behandeln Menschen, die in ihrer Beweglichkeit alters-, krankheits- oder unfallbedingt eingeschränkt sind und helfen bei der Entwicklung, dem Erhalt oder der Wiederherstellung aller Funktionen im physischen Bereich.
Ausgebildete Fachkräfte arbeiten in Krankenhäusern, Fitnessstudios, Rehabilitationskliniken oder Facharzt- und physiotherapeutischen Praxen. Durch den Einsatz geeigneter Verfahren in Prävention, kurativer Medizin, Rehabilitation und im Kurwesen stehen sie Menschen jeder Altersgruppe zur Seite.
Die Physiotherapie gehört zu den nichtärztlichen Heil- berufen. Auf der Basis ärztlicher Diagnosen werden individuelle Therapiepläne entwickelt, die sie schließlich gemeinsam mit den Patientinnen und Patienten in Einzel- oder Gruppenbehandlungen durchführen.
EINSATZFELDER
- Kliniken
- Rehabilitationseinrichtungen
- Kur- und Wellnesseinrichtungen
- Fitnessstudios
- Facharztpraxen
- Selbstständig in eigener Praxis
AUSBILDUNGSINHALTE
Während der schulischen Ausbildung werden folgende Inhalte behandelt:
- Anatomie und Physiologie
- Krankheitslehre
- Trainings- und Bewegungslehre
- Angewandte Physik
- Bewegungserziehung
- Physiotherapeutische Befundaufnahme und Untersuchungstechniken
- Krankengymnastische Behandlungstechniken
- Methodische Anwendung der Physiotherapie in den medizinischen Fachgebieten
Im Rahmen der Ausbildung werden praktische Einsätze in den Bereichen Chirurgie, Innere Medizin, Orthopädie, Neurologie, Pädiatrie, Psychiatrie und Gynäkologie absolviert.
UNTERRICHTSZEITEN
Der Unterricht findet in der Regel von Montag bis Freitag statt. Die durchschnittliche tägliche Unterrichtszeit beträgt 8 Unterrichtseinheiten. Die praktische Ausbildung umfasst 6 Zeitstunden pro Tag.
SCHULGELD UND FÖRDERUNG
Die Ausbildung ist schulgeldpflichtig. Für Standorte in Bayern ist bei der Feststellung der Schulgeldhöhe eine Minderung gemäß Art. 47 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) berücksichtigt. Lehr- und Lernmittel werden zum Teil leihweise zur Verfügung gestellt.
Für Materialien, Berufsanerkennung sowie Wiederholungsprüfungen entstehen weitere Gebühren.
Bei Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen kann die Ausbildung über die Agentur für Arbeit, ein Jobcenter oder sonstige Dritte gefördert werden. Die Lehrgangskosten sind gesondert geregelt.
Die Teilnehmenden müssen sich ggf. rechtzeitig um einen Bildungsgutschein bei der für sie zuständigen Agentur für Arbeit bemühen.
Weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten finden Sie hier:
www.deb.de/ausbildung/foerdermoeglichkeiten
ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN
Wer sich für den Beruf interessiert, sollte ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Sorgfalt und Einfühlungsvermögen mitbringen.
Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung sind der schulische Abschluss der Ausbildung „Masseur und medizinischer Bademeister (m/w/d)“ nach dem Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie oder die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Masseur und medizinischer Bademeister (m/w/d)“ sowie die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs.
Für die endgültige Zulassung sind spätestens zum Ausbildungsbeginn:
- eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses, welches die Zugangsvoraussetzungen nachweist
- ein amtliches Führungszeugnis sowie
- eine ärztliche Bescheinigung
vorzulegen.
Sowohl das Führungszeugnis als auch die ärztliche Bescheinigung dürfen zum Zeitpunkt des Ausbildungsbeginns nicht älter als drei Monate sein.
HINWEIS ZUM MASERNSCHUTZGESETZ:
Aufgrund der bundesweiten Regelungen zum Masernschutz ist im Rahmen der praktischen Ausbildung der Nachweis über den Impfschutz gemäß § 20 Abs. 8 Infektionsschutzgesetz notwendig.
VERSICHERUNG
Teilnehmende, die während des Bildungsganges in keinem Arbeitsverhältnis stehen oder nicht im Rahmen einer Reha-Maßnahme gefördert werden, sind während der Gesamtdauer des Bildungsganges und auf dem Weg von der bzw. zur Ausbildungsstätte unfallversichert.
BEWERBUNGSUNTERLAGEN
- Bewerbungsschreiben
- Tabellarischer Lebenslauf
- Kopie des letzten Jahres- oder Zwischenzeugnisses