Ergotherapeut (m/w/d)

Die Ergotherapie ist eine vielfältige Therapieform und deckt die medizinischen Fachgebiete Pädiatrie, Geriatrie, Neurologie, Orthopädie und Psychiatrie ab. Ergotherapeut*innen behandeln Menschen jeden Alters mit Störungen in der Motorik, der Wahrnehmung sowie im Bereich der kognitiven und psychischen Fähigkeiten.

Das Ziel ergotherapeutischer Maßnahmen ist die Selbständigkeit der Patient*innen so weit wie möglich zu erhalten oder wieder herzustellen. Dies kann das Training der Aufmerksamkeit, der Konzentration und der Ausdauer beinhalten sowie insgesamt lebenspraktische Fähigkeiten.

Durch spezielle Behandlungsmethoden kann eine ausgebildete Fachkraft individuell auf die Menschen eingehen und somit die Bewältigung von Alltag und Beruf ermöglichen. Ergotherapeutische Maßnahmen sind auf Ganzheitlichkeit ausgelegt und ressourcenorientiert.

Neben einer individuellen Behandlung und Beratung gehören auch eine gründliche Anamnese und Befundung zu den Aufgaben von Ergotherapeut*innen. Eine funktionierende Zusammenarbeit zwischen den Therapierenden, den Patient*innen sowie deren Umfeld ist ein wichtiger Aspekt der Therapie.

 

 

 

EINSATZFELDER
  • Krankenhäuser
  • Rehabilitationszentren 
  • Justizvollzugsanstalt
  • Förderschulen
  • Selbstständigkeit in eigener Praxis
  • Werkstätten für Menschen mit Behinderung 
AUSBILDUNGSINHALTE

Während der schulischen Ausbildung werden folgende Inhalte behandelt:

  • Deutsch I Kommunikation I Politik I Gesellschaft 
  • Berufs-, Gesetzes- und Staatskunde
  • Fachsprache 
  • Biologie, Anatomie und Physiologie
  • Gesundheits-/Krankheitslehre und Arbeitsmedizin
  • Psychologie und Pädagogik
  • Medizinsoziologie und Gerontologie
  • Grundlagen der Ergotherapie
  • Ergotherapeutische Verfahren
  • Ergotherapeutische Mittel
  • Fallbearbeitung


Im Rahmen der Ausbildung werden praktische Einsätze z. B. in den aufgeführten Einsatzfeldern der ergotherapeutischen Arbeit absolviert.

UNTERRICHTSZEITEN

Der Unterricht findet in der Regel von Montag bis Freitag statt. Die durchschnittliche tägliche Unterrichtszeit beträgt 8 Unterrichtseinheiten. Die praktische Ausbildung umfasst 6 Zeitstunden pro Tag. 

FACHHOCHSCHULREIFE | BERUFSSCHULE PLUS

Durch den Besuch von Zusatzunterricht an Berufsschulen in der Region kann nach drei Jahren die Fachhochschulreife erlangt werden.

SCHULGELD UND FÖRDERUNG

Die Ausbildung ist schulgeldpflichtig. Für Standorte in Bayern ist bei der Feststellung der Schulgeldhöhe eine Minderung gemäß Art. 47 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) berücksichtigt. Lehr- und Lernmittel werden zum Teil leihweise zur Verfügung gestellt.

Für Materialien, Berufsanerkennung sowie Wiederholungsprüfungen entstehen weitere Gebühren.

Bei Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen kann die Ausbildung über die Agentur für Arbeit, ein Jobcenter oder sonstige Dritte gefördert werden. Die Lehrgangskosten sind gesondert geregelt.

Die Teilnehmenden müssen sich ggf. rechtzeitig um einen Bildungsgutschein bei der für sie zuständigen Agentur für Arbeit bemühen.

Weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten finden Sie hier: www.deb.de/ausbildung/foerdermoeglichkeiten

ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN

Wer sich für den Beruf interessiert, sollte ein hohes Maß an Kommunikationsfähigkeit, Sozialkompetenz und Sorgfalt mitbringen.

Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung sind die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs sowie ein Realschulabschluss oder eine gleichwertige Ausbildung. Der Abschluss der Haupt- bzw. Mittelschule oder eine gleichwertige schulische Vorbildung mit mindestens einer zweijährigen Berufsausbildung ist ebenfalls qualifizierend. Empfohlen werden ein mindestens dreiwöchiges Praktikum in einer Pflegeeinrichtung oder im sozialen Bereich sowie eine Impfung gegen Hepatitis A/B.

Für die endgültige Zulassung sind spätestens zum Ausbildungsbeginn:

  • eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses, welches die Zugangsvoraussetzungen nachweist,
  • ein amtliches Führungszeugnis sowie
  • eine ärztliche Bescheinigung

vorzulegen.

Sowohl das Führungszeugnis als auch die ärztliche Bescheinigung dürfen zum Zeitpunkt des Ausbildungsbeginns nicht älter als drei Monate sein.

HINWEIS ZUM MASERNSCHUTZGESETZ:
Aufgrund der bundesweiten Regelungen zum Masernschutz ist im Rahmen der praktischen Ausbildung der Nachweis über den Impfschutz gemäß § 20 Abs. 8 Infektionsschutzgesetz notwendig.

BEWERBUNGSUNTERLAGEN
  • Bewerbungsschreiben
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Kopie des letzten Jahres- oder Zwischenzeugnisses 
WFOT ZERTIFIZIERT

Anerkannte Schule der World Federation of Occupational Therapists (WFOT)

Die Schule entspricht den Ausbildungsstandards des Deutschen Verbandes der Ergotherapeuten e.V. (DVE).