Erzieher (m/w/d)

Erzieher*innen betreuen Gruppen von Kindern und Jugendlichen und unterstützen sie in ihrer sozialen und individuellen Entwicklung. Durch anregende Tätigkeiten wie Basteln, Singen oder körperliche Aktivitäten werden die Kinder und Jugendlichen motorisch gefördert, ihr Sozialverhalten in Gruppen gestärkt und zahlreiche weitere Entwicklungsbereiche angesprochen.

Durch die Planung, die Durchführung und das Begleiten von Lernangeboten ermöglicht der/die Erzieher*in den Kindern und Jugendlichen das Erlangen wichtiger Kompetenzen.

Ausgebildete Fachkräfte sind darüber hinaus Ansprechpartner*innen für Eltern und Erziehungsberechtigte sowie für die Alltagssorgen der Kinder. Sie arbeiten in Kindertagesstätten, Horten, stationären Einrichtungen, Kinder- und Jugendwohnheimen, Jugendzentren oder Familienberatungsstellen.

EINSATZFELDER
  • Jugendfreizeiteinrichtungen
  • Sozialarbeit in Schulen
  • Kinder- und Jugendwohnheime
  • Kindertageseinrichtungen (auch integrativ)
  • Hilfen zur Erziehung
  • Horte
  • Eltern-Kind-Gruppen
  • Kinder- und Jugendprojekte
  • Zoopädagogik/Theaterpädagogik
  • Mädchen(sozial)arbeit / Jungen(sozial)arbeit
  • Erlebnispädagogik
  • Heime für geistig und/oder körperlich behinderte Kinder und Jugendliche (SGB XII)
  • Werkstätten für behinderte Menschen (SGB XII)
  • Förderschulen
  • Frauenhäuser
AUSBILDUNGSINHALTE

Während der schulischen Ausbildung werden folgende Lernfelder behandelt:

  • Deutsch und Kommunikation I Englisch I Biologie | politische Bildung
  • Berufliche Identität und professionelle Perspektiven weiter entwickeln
  • Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten
  • Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern
  • Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen professionell gestalten
  • Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen gestalten sowie Übergänge unterstützen
  • Institution und Team entwickeln sowie in Netzwerken kooperieren
  • Wahlpflichbereich
  • Angeleitete Praxis in Einrichtungen der
  • Kinder- und Jugendarbeit

 


Im Rahmen der Ausbildung sind praktische Einsätze in sozialpädagogischen Tätigkeitsfeldern vorgesehen.


Durch zusätzlichen Unterricht in den Fächern Deutsch/Kommunikation und Mathematik besteht die Möglichkeit, die Fachhochschulreife zu erwerben

ZUGANSVORAUSSETZUNGEN

Wer sich für die Ausbildung zum Erzieher (m/w/d) interessiert, sollte ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Einfühlungsvermögen und Kontaktbereitschaft sowie psychische Stabilität mitbringen.


Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung sind die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs sowie

  • 1. die Fachoberschulreife (mittlerer Bildungsabschluss) oder eine gleichwertige Schulbildung und
    a. eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder
    b. eine abgeschlossene nicht einschlägige Berufsausbildung und eine für die Fachrichtung förderliche Tätigkeit oder
  • 2. die Fachhochschulreife oder die allgemeine Hochschulreife und eine für die Fachrichtung förderliche Tätigkeit.


Zum Nachweis der Eignung sind zum Ausbildungsbeginn ein amtliches Führungszeugnis sowie eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.

Für die Aufnahme in die tätigkeitsbegleitende Ausbildung in Teilzeitform ist eine Bestätigung des Arbeitgebers über die spätestens zum Ausbildungsbeginn einsetzende einschlägige hauptberufliche Tätigkeit notwendig.

HINWEIS ZUM MASERNSCHUTZGESETZ
Aufgrund der bundesweiten Regelungen zum Masernschutz ist im Rahmen der praktischen Ausbildung der Nachweis über den Impfschutz gemäß § 20 Abs. 8 Infektionsschutzgesetz notwendig.

UNTERRICHTSZEITEN

Der Unterricht findet in der Regel von Montag bis Freitag statt. Die durchschnittliche tägliche Unterrichtszeit beträgt 8 Unterrichtseinheiten. Die praktische Ausbildung umfasst in der Regel 8 Zeitstunden pro Tag.

SCHULGELD UND FÖRDERUNG

Die Ausbildung ist schulgeldpflichtig.

Lehr- und Lernmittel werden zum Teil leihweise zur Verfügung gestellt. Für die Berufsanerkennung und Wiederholungsprüfungen entstehen weitere Gebühren.

Fördermöglichkeiten bestehen bei Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen (siehe "Fördermöglichkeiten während der Ausbildung"). 

Bei der Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen kann die Ausbildung über die Agentur für Arbeit, ein Jobcenter oder sonstige Dritte gefördert werden. Die Lehrgangskosten sind gesondert geregelt. Die Teilnehmenden müssen sich ggf. rechtzeitig um einen Bildungsgutschein bei der für sie zuständigen Agentur für Arbeit bemühen.

Es besteht je nach persönlichen Voraussetzungen auch die Möglichkeit Schüler- oder Aufstiegs-BAföG zu erhalten.

1.980,- € (36 Monatsraten zu 55,- €)*

*vorbehaltlich Gebührenänderung

BEWERBUNGSUNTERLAGEN
  • Bewerbungsschreiben
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Beglaubigte Kopie des Zeugnisses, das die Zugangsvoraussetzungen nachweist
    (Bei Nichtvorliegen zum Bewerbungszeitpunkt genügt das Zwischenzeugnis. Die erforderlichen Unterlagen müssen jedoch nach Erhalt umgehend nachgereicht werden.)
  • Zwei Lichtbilder neueren Datums
  • ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung
  • amtliches Führungszeugnis
  • bei Teilzeit: Arbeitgeberbestätigung über die hauptberufliche Tätigkeit