Heilerziehungspfleger (m/w/d)

Heilerziehungspfleger*innen begleiten und unterstützen Menschen mit Behinderung, um deren Eigenständigkeit zu stärken und sie zu einer möglichst selbstständigen Lebensführung im Alltag zu befähigen.

Durch die individuelle Betreuung ihrer Klientinnen und Klienten versuchen sie, diesen ein möglichst eigenständiges und eigenverantwortliches Leben zu ermöglichen. Ausgebildete Fachkräfte begleiten Menschen mit Behinderung im Alltag und unterstützen nach Bedarf bei der Köperpflege, der Nahrungsaufnahme und in anderen Bereichen. Zu ihren Aufgabenbereichen gehören ebenso die Planung und Durchführung von Freizeitaktivitäten und die Förderung der sozialen und beruflichen Eingliederung.

Heilerziehungspfleger*innen arbeiten z. B. in Wohnstätten, Schulen, Werkstätten, Heimen oder Internaten für Menschen mit Behinderung.

EINSATZFELDER
  • Werk- und Wohnstätten für Menschen mit Behinderungen
  • Sozialpädiatrische Zentren
  • Kindertagesstätten
  • Rehazentren
  • Kinder- und Jugendgesundheitsdienste
  • Internate an Schulen für behinderte Kinder und Jugendliche
  • Frühförderstellen
  • Integrationsgruppen in Kindertagesstätten
  • Einrichtungen der beruflichen Bildung
AUSBILDUNGSINHALTE

Während der schulischen Ausbildung werden folgende Lernfelder behandelt:

  • Deutsch und Kommunikation I Englisch | Informationsverarbeitung | Biologie | Politische Bildung
  • Die berufliche Identität erwerben und professionelle Perspektiven entwickeln
  • Beziehungen gestalten und Gruppenprozesse begleiten
  • Menschen mit Behinderungen individuell und situationsbezogen begleiten und pflegen
  • Mit Menschen mit Behinderung Lebenswelten strukturieren und gestalten
  • Prozesse der Wahrnehmung, Bewegung, Gestaltung und Darstellung entwickeln und Medien anwenden
  • Heilerziehungspflegerische Prozesse planen, durchführen, evaluieren sowie umfassend dokumentieren
  • Heilerziehungspflegerische Arbeit organisieren, koordinieren und reflektieren sowie Qualität sichern

Im Rahmen der Ausbildung sind praktische Einsätze in heilerziehungspflegerischen Tätigkeitsfeldern vorgesehen.

Durch zusätzlichen Unterricht in den Fächern Deutsch/Kommunikation und Mathematik besteht die Möglichkeit, die Fachhochschulreife zu erwerben.

UNTERRICHTSZEITEN

Der Unterricht findet in der Regel von Montag bis Freitag statt. Die durchschnittliche tägliche Unterrichtszeit beträgt 8 Unterrichtseinheiten. Die praktische Ausbildung umfasst in der Regel 8 Zeitstunden pro Tag.

ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN

Wer sich für den Beruf interessiert, sollte ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Einfühlungsvermögen und Kontaktbereitschaft sowie psychische Stabilität mitbringen. Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung sind die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs sowie

  • Die Fachoberschulreife (mittlerer Bildungsabschluss) oder eine gleichwertige Schulbildung
    und
    eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder eine abgeschlossene nicht einschlägige Berufsausbildung und eine für die Fachrichtung förderliche Tätigkeit

oder

  • Die Fachhochschulreife oder die allgemeine Hochschulreife und eine für die Fachrichtung förderliche Tätigkeit.

Zum Nachweis der Eignung sind zum Ausbildungsbeginn ein amtliches Führungszeugnis sowie eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Für die Aufnahme in die tätigkeitsbegleitende Ausbildung in Teilzeitform ist ein Nachweis einer mindestens einjährigen einschlägigen hauptberuflichen praktischen Tätigkeit und eine Bestätigung des Arbeitgebers über die gegenwärtige einschlägige hauptberufliche Tätigkeit notwendig.

 

BEWERBUNGSUNTERLAGEN
  • Bewerbungsschreiben
  • tabellarischer Lebenslauf
  • beglaubigte Kopie des Zeugnisses, das die Zugangsvoraussetzungen nachweist 
    (Bei Nichtvorliegen zum Bewerbungszeitpunkt genügt das Zwischenzeugnis. Die erforderlichen Unterlagen  müssen jedoch nach Erhalt umgehend nachgereicht  werden.)
  • zwei Lichtbilder neueren Datums
  • ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung
  • amtliches Führungszeugnis
VERSICHERUNG

Teilnehmende, die während des Bildungsganges in keinem Arbeitsverhältnis stehen oder nicht im Rahmen einer Reha-Maßnahme gefördert werden, sind während der Gesamtdauer des Bildungsganges und auf dem Weg von der bzw. zur Ausbildungsstätte unfallversichert.

FACHHOCHSCHULREIFE

Durch zusätzlichen Unterricht in den Fächern Deutsch | Kommunikation (inkl. schriftlicher Prüfung) und Mathematik ist der Erwerb der Fachhochschulreife möglich.

SCHULGELD UND FÖRDERUNG

Die Ausbildung ist schulgeldpflichtig.

Lehr- und Lernmittel werden zum Teil leihweise zur Verfügung gestellt. Für die Berufsanerkennung und Wiederholungsprüfungen entstehen weitere Gebühren.

Fördermöglichkeiten bestehen bei Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen (siehe "Fördermöglichkeiten während der Ausbildung"). 

Bei der Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen kann die Ausbildung über die Agentur für Arbeit, ein Jobcenter oder sonstige Dritte gefördert werden. Die Lehrgangskosten sind gesondert geregelt. Die Teilnehmenden müssen sich ggf. rechtzeitig um einen Bildungsgutschein bei der für sie zuständigen Agentur für Arbeit bemühen.

Es besteht je nach persönlichen Voraussetzungen auch die Möglichkeit Schüler- oder Aufstiegs-BAföG zu erhalten.

1.980,- € (36 Monatsraten zu 55,- €)*

*vorbehaltlich Gebührenänderung