Kinderpfleger (m/w/d)
Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger sind vor allem für die Betreuung von Säuglingen und Kleinkindern zuständig. In den Einrichtungen der Kinderbetreuung unterstützen sie vor Ort tätige (sozial-)pädagogische Fachkräfte.
Zu den Aufgabenbereichen von Kinderpflegerinnen und Kinderpflegern zählen unter anderem die Anleitung beim Spielen, die Auswahl und Bereitstellung von pädagogisch wertvollem und altersgemäßem Spielmaterial sowie die Erledigung von Hausarbeit, die mit der Kinderbetreuung in Zusammenhang steht, also beispielsweise die Essenszubereitung oder die Wäschepflege. Außerdem umfasst das Tätigkeitsfeld der Kinderpflege engen Kontakt und Zusammenarbeit mit Erziehungsberechtigten und Eltern.
EINSATZFELDER
Einrichtungen der Kinderbetreuung, z.B.
- Kinderkrippen und Horte
- Kindergärten
- Tagesstätten für Kinder und Jugendliche
- Kinderheime
- sonstige Kinderbetreuungseinrichtungen
AUSBILDUNGSINHALTE
Während der schulischen Ausbildung werden folgende Inhalte behandelt:
- Religionslehre und Religionspädagogik / Ethik
- Deutsch und Kommunikation
- Englisch
- Politik und Gesellschaft sowie Berufskunde
- Pädagogik und Psychologie
- Ökologie und Gesundheit
- Rechtskunde
- Mathemathisch-naturwissenschaftliche Erziehung
- Praxis- und Methodenlehre sowie Medienerziehung
- Werkerziehung und Gestaltung
- Musik und Musikerziehung
- Sport- und Bewegungserziehung
- Hauswirtschaftliche Erziehung
- Säuglingsbetreuung
- Sozialpädagogische Praxis
UNTERRICHTSZEITEN
Der Unterricht findet in der Regel von Montag bis Freitag statt. Die durchschnittliche tägliche Unterrichtszeit beträgt 7 Unterrichtseinheiten. Die praktische Ausbildung umfasst im Regelfall im ersten Ausbildungsjahr 6 Zeitstunden und im zweiten Ausbildungsjahr 7 Zeitstunden wöchentlich.
VERSICHERUNG
Teilnehmende, die während des Bildungsganges in keinem Arbeitsverhältnis stehen oder nicht im Rahmen einer Reha-Maßnahme gefördert werden, sind während der Gesamtdauer des Bildungsganges und auf dem Weg von der bzw. zur Ausbildungsstätte unfallversichert.
SCHULGELD UND FÖRDERUNG
Die Ausbildung ist schulgeldpflichtig.
Die Lehrgangskosten werden allerdings durch zusätzliche Zuschüsse und den Schulgeldersatz des Freistaates Bayern abgegolten. Lehr- und Lernmittel werden zum Teil leihweise zur Verfügung gestellt. Für Materialien, Berufsanerkennung sowie Abschluss- und Wiederholungsprüfungen entstehen weitere Gebühren.
Bei Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen kann die Ausbildung über die Agentur für Arbeit, ein Jobcenter oder sonstige Dritte gefördert werden. Die Lehrgangskosten sind gesondert geregelt.
Die Teilnehmenden müssen sich ggf. rechtzeitig um einen Bildungsgutschein bei der für sie zuständigen Agentur für Arbeit bemühen.
Weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten finden Sie hier: www.deb.de/ausbildung/foerdermoeglichkeiten
ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN
Wer sich für diesen Beruf interessiert, sollte ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Einfühlungsvermögen, Kontaktbereitschaft, psychische Stabilität sowie Interesse an Kunst, Musik und Werken mitbringen.
Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung sind die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs sowie ein Haupt- bzw. Mittelschulabschluss oder ein mittlerer Bildungsabschluss. Teilnehmende, die das sozialpädagogische Einführungsjahr der Fachakademie für Sozialpädagogik erfolgreich abgeschlossen haben, können an der Berufsfachschule für Kinderpflege in das zweite Schuljahr aufgenommen werden.
Für die endgültige Zulassung sind spätestens zum Ausbildungsbeginn:
- eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses, welches die Zugangsvoraussetzung nachweist,
- ein amtliches Führungszeugnis sowie
- eine ärztliche Bescheinigung
vorzulegen.
Sowohl das Führungszeugnis als auch die ärztliche Bescheinigung dürfen zum Zeitpunkt des Ausbildungsbeginns nicht älter als drei Monate sein.
HINWEIS ZUM MASERNSCHUTZGESETZ:
Aufgrund der bundesweiten Regelungen zum Masernschutz ist im Rahmen der praktischen Ausbildung der Nachweis über den Impfschutz gemäß § 20 Abs. 8 Infektionsschutzgesetz notwendig.
BEWERBUNGSUNTERLAGEN
- Bewerbungsschreiben
- Tabellarischer Lebenslauf
- Kopie des letzten Jahres- oder Zwischenzeugnisses
FACHHOCHSCHULREIFE | BERUFSSCHULE PLUS
Durch den Besuch von Zusatzunterricht an Berufsschulen in der Region kann nach drei Jahren die Fachhochschulreife erlangt werden. Voraussetzung hierfür ist der mittlere Schulabschluss.