Podologe (m/w/d)

Die Podologie ist die nichtärztliche Heilkunde am Fuß. Podologen und Podologinnen führen medizinische Fuß- behandlungen durch, die zwar mit pflegerischen Maßnahmen zu tun haben, nicht aber mit Pflege im kosmetischen Sinn.

Sie befassen sich mit der präventiven, therapeutischen und rehabilitativen Behandlung des gesunden sowie des von Schädigung bedrohten oder bereits geschädigten Fußes. Ausgebildete Fachkräfte arbeiten bei der Behandlung unter ärztlicher Anleitung oder auf Grundlage ärztlicher Verordnung und verfügen dazu über fundiertes medizinisches Fachwissen.

EINSATZFELDER
  • Krankenhäuser
  • Seniorenheime
  • Rehabilitationszentren
  • Internistisch-diabetologische und dermatologische Praxen
  • Selbstständigkeit in eigener Praxis
AUSBILDUNGSINHALTE

Während der schulischen Ausbildung werden folgende Inhalte behandelt:

  • Deutsch
  • Fachbezogene Physik und Chemie
  • Berufs- und Staatskunde
  • Anatomie und Physiologie
  • Psychologie, Pädagogik und Soziologie
  • Hygiene und Mikrobiologie
  • Allgemeine und spezielle Krankheitslehre
  • Arzneimittellehre, Material- und Warenkunde
  • Theoretische Grundlagen der podologischen Behandlung
  • Prävention und Rehabilitation
  • Podologische Behandlungsmaßnahmen
  • Podologische Materialien und Hilfsmittel
  • Fußpflegerische Maßnahmen
  • Physikalische Therapie im Rahmen der podologischen Behandlung
  • Erste Hilfe und Verbandstechniken

Im Rahmen der Ausbildung werden praktische Einsätze in podologischen Praxen, Krankenhäusern oder anderen geeigneten Einrichtungen, in denen podologische Behandlungsmaßnahmen angeboten werden, absolviert.

UNTERRICHTSZEITEN
  • Vollzeit: Der Unterricht findet in der Regel von Montag bis Freitag statt. Die durchschnittliche tägliche Unterrichtszeit beträgt 8 Unterrichtseinheiten. Die praktische Ausbildung umfasst 6 Zeitstunden pro Tag. 
  • Teilzeit: Der Unterricht findet in der Regel von Montag bis Freitag am Vormittag statt. Die durchschnittliche tägliche Unterrichtszeit beträgt 4 Unterrichtseinheiten. Die praktische Ausbildung umfasst 6 Zeitstunden täglich und erfolgt an ausgewählten Werktagen.
ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN

Wer sich für den Beruf interessiert, sollte ein hohes Maß an Kommunikationsfähigkeit und Sorgfalt sowie naturwissenschaftliche Begeisterung mitbringen.

Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung sind die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs sowie ein Realschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung. Der Abschluss der Haupt- bzw. Mittelschule oder eine gleichwertige Qualifikation mit mindestens einer zweijährigen Berufsausbildung ist ebenfalls qualifizierend. Eine Impfung gegen Hepatitis A/B wird empfohlen.

Eine Verkürzung der Ausbildung nach § 6 Abs. 2 Podologengesetz (PodG) kann – bei Erfüllung der individuellen Voraussetzungen – bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Die Berufsfachschule für Podologie kann diesbezüglich beratend unterstützen.

Für die endgültige Zulassung sind spätestens zum Ausbildungsbeginn:

  • eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses, welches die Zugangsvoraussetzungen nachweist
  • ein amtliches Führungszeugnis sowie
  • eine ärztliche Bescheinigung

vorzulegen.

Sowohl das Führungszeugnis als auch die ärztliche Bescheinigung dürfen zum Zeitpunkt des Ausbildungsbeginns nicht älter als drei Monate sein.

HINWEIS ZUM MASERNSCHUTZGESETZ:

Aufgrund der bundesweiten Regelungen zum Masernschutz ist im Rahmen der praktischen Ausbildung der Nachweis über den Impfschutz gemäß § 20 Abs. 8 Infektionsschutzgesetz notwendig.

FACHHOCHSCHULREIFE | BERUFSSCHULE PLUS

Durch den Besuch von Zusatzunterricht an Berufsschulen in der Region kann nach drei Jahren die Fachhochschulreife erlangt werden.

VERSICHERUNG

Teilnehmende, die während des Bildungsganges in keinem Arbeitsverhältnis stehen oder nicht im Rahmen einer Reha-Maßnahme gefördert werden, sind während der Gesamtdauer des Bildungsganges und auf dem Weg von der bzw. zur Ausbildungsstätte unfallversichert.

SCHULGELD UND FÖRDERUNG

Die Ausbildung ist schulgeldpflichtig. Für Standorte in Bayern ist bei der Feststellung der Schulgeldhöhe eine Minderung gemäß Art. 47 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) berücksichtigt. Lehr- und Lernmittel werden zum Teil leihweise zur Verfügung gestellt.

Für Materialien, Berufsanerkennung sowie Wiederholungsprüfungen entstehen weitere Gebühren.

Bei Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen kann die Ausbildung über die Agentur für Arbeit, ein Jobcenter oder sonstige Dritte gefördert werden. Die Lehrgangskosten sind gesondert geregelt.

Die Teilnehmenden müssen sich ggf. rechtzeitig um einen Bildungsgutschein bei der für sie zuständigen Agentur für Arbeit bemühen.

Weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten finden Sie hier: www.deb.de/ausbildung/foerdermoeglichkeiten

BEWERBUNGSUNTERLAGEN
  • Bewerbungsschreiben
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Kopie des letzten Jahres- oder Zwischenzeugnisses