Sozialassistent (m/w/d)
Sozialassistent*innen arbeiten häufig für freie Wohlfahrtsverbände, kommunale Dienststellen oder kirchliche Verbände und besonders in Kinder- und Jugendeinrichtungen, Heimen oder Wohngruppen für Menschen mit Behinderung, aber auch in Alten- und Pflegeeinrichtungen. Sie unterstützen die vor Ort tätigen Erzieher*innen, Heilerziehungspfleger*innen oder Pflegekräfte bei pädagogisch-betreuenden, hauswirtschaftlichen und sozialpflegerischen Aufgaben. Ausgebildete Fachkräfte helfen ihren Klienten*innen bei den Aufgaben des Alltags. Sie erledigen
z.B. Einkäufe, bereiten Mahlzeiten zu, helfen bei der Körperpflege, leiten zu Beschäftigungen an und sind aufmerksame Gesprächspersonen.
EINSATZFELDER
- Wohnstätten für Erwachsene mit Behinderung
- Internate an Schulen für Kinder und Jugendliche (mit Behinderung)
- Heime für Kinder und Jugendliche
- Werkstätten für Menschen mit Behinderungen
- Sozialpädiatrische Zentren
- Kindertagesbetreuungen
- Jugendfreizeiteinrichtungen
- Kinder- und Jugendprojekte
- Frauenhäuser
- lntegrationskindertagesstätten/Kindertagesstätten
- Förderschulen
- Zoopädagogik/Theaterpädagogik
- Wohnstätten für behinderte Erwachsene
DEB COTTBUS
AUSBILDUNGSINHALTE
Während der schulischen Ausbildung werden folgende Inhalte behandelt:
- Deutsch/Kommunikation | Englisch | Mathematik | Biologie | Politische Bildung
- Berufliche Identität entwickeln
- Grundlagen pädagogisch-psychologischen Handelns erwerben und Handlungsstrategien entwickeln
- Menschen in Pflege- und Betreuungssituationen bedürfnisorientiert begleiten
- Grundlegende hauswirtschaftliche Kompetenzen erwerben
- Grundlagen kulturell-musischer Prozesse und Bewegungsangebote kennenlernen und anwenden
- Handeln im beruflichen Kontext
Im Rahmen der Ausbildung sind praktische Einsätze in sozialpädagogischen und heilerziehungspflegerischen Tätigkeitsfeldern vorgesehen.
UNTERRICHTSZEITEN
Der Unterricht findet in der Regel von Montag bis Freitag statt. Die durchschnittliche tägliche Unterrichtszeit beträgt 8 Unterrichtseinheiten. Die praktische Ausbildung umfasst in der Regel 8 Zeitstunden pro Tag.
ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN
Wer sich für den Beruf interessiert, sollte ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Einfühlungsvermögen und Kontaktbereitschaft sowie psychische Stabilität mitbringen.
Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung sind die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs sowie ein mittlerer Bildungsabschluss oder eine gleichwertige Qualifikation. In das zweite Schuljahr kann aufgenommen werden, wer die Fachhochschulreife, die allgemeine Hochschulreife oder einen gleichwertigen Abschluss nachweist.
Zum Nachweis der Eignung sind zum Ausbildungsbeginn ein amtliches Führungszeugnis sowie eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Der Nachweis der gesundheitlichen Eignung darf zum Ausbildungsbeginn nicht älter als 14 Monate sein.
BEWERBUNGSUNTERLAGEN
- Bewerbungsschreiben
- Tabellarischer Lebenslauf
- Beglaubigte Kopie des Zeugnisses, das die Zugangsvoraussetzungen nachweist (Bei Nichtvorliegen zum Bewerbungszeitpunkt genügt das Zwischenzeugnis. Die erforderlichen Unterlagen müssen jedoch nach Erhalt umgehend nachgereicht werden.)
-
ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung
-
amtliches Führungszeugnis
VERSICHERUNG
Teilnehmende, die während des Bildungsganges in keinem Arbeitsverhältnis stehen oder nicht im Rahmen einer Reha-Maßnahme gefördert werden, sind während der Gesamtdauer des Bildungsganges und auf dem Weg von der bzw. zur Ausbildungsstätte unfallversichert.
SCHULGELD UND FÖRDERUNG
Die Ausbildung ist schulgeldpflichtig.
Lehr- und Lernmittel werden zum Teil leihweise zur Verfügung gestellt. Für die Berufsanerkennung und Wiederholungsprüfungen entstehen weitere Gebühren.
Fördermöglichkeiten bestehen bei Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen (siehe "Fördermöglichkeiten während der Ausbildung").
Bei der Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen kann die Ausbildung über die Agentur für Arbeit, ein Jobcenter oder sonstige Dritte gefördert werden. Die Lehrgangskosten sind gesondert geregelt. Die Teilnehmenden müssen sich ggf. rechtzeitig um einen Bildungsgutschein bei der für sie zuständigen Agentur für Arbeit bemühen.
Es besteht je nach persönlichen Voraussetzungen auch die Möglichkeit Schüler- oder Aufstiegs-BAföG zu erhalten.
1.320,- € (24 Monatsraten zu 55,- €)*
*vorbehaltlich Gebührenänderung