Heilerziehungspfleger (m/w/d)

Heilerziehungspfleger:innen begleiten und unterstützen Menschen mit Beeinträchtigung, um deren Eigenständigkeit zu stärken und sie zu einer möglichst selbstständigen Lebensführung im Alltag zu befähigen. Durch die individuelle Betreuung ihrer Klient:innen versuchen sie, diesen ein möglichst eigenverantwortliches Leben zu ermöglichen. Ausgebildete Fachkräfte begleiten Menschen mit Beeinträchtigung im Alltag und unterstützen nach Bedarf bei der Köperpflege, der Nahrungsaufnahme und in anderen Bereichen. Zu ihren Aufgabenbereichen gehören ebenso die Planung und Durchführung von Freizeitaktivitäten und die Förderung der sozialen und beruflichen Eingliederung.


Wer sich für diesen Beruf interessiert, sollte ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Einfühlungsvermögen und Kontaktbereitschaft sowie psychische Stabilität mitbringen.

EINSATZFELDER
  • Werk- und Wohnstätten für Menschen mit Beeinträchtigung
  • Sozialpädiatrische Zentren
  • (Förder-)Schulen
  • Rehazentren
  • Kinder- und Jugendgesundheitsdienste
  • Internate an Schulen für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigung
  • Frühförderstellen
  • Integrationsgruppen in Kindertagesstätten
  • Einrichtungen der beruflichen Bildung
AUSBILDUNGSINHALTE

Während der schulischen Ausbildung werden folgende Lernfelder unterrichtet:

  • Deutsch/Kommunikation I Englisch | Biologie | Politische Bildung
  • Ein professionelles berufliches Selbstkonzept entwickeln und gestalten
  • Beziehungs- und Kommunikationsprozesse professionell gestalten
  • Menschen in behindernden Lebenssituationen teilhabeorientiert begleiten und pflegen
  • Unterstützungsprozesse in verschiedenen Lebenssituationen teilhabeorientiert gestalten
  • Bildungs- und Entwicklungsprozesse methodengeleitet planen, gestalten und reflektieren
  • Institutionen und Team entwickeln sowie im Sozialraum und mit Netzwerken kooperieren
  • Heilerziehungspflegerisches Handeln im beruflichen Kontext

Im Rahmen der Ausbildung sind praktische Einsätze in heilerziehungspflegerischen Tätigkeitsfeldern vorgesehen.

AUSBILDUNGSDAUER
  • 3 Jahre
UNTERRICHTSZEITEN

Von Montag bis Freitag finden täglich 6–8 Unterrichtsstunden statt. Die praktische Ausbildung erfolgt in Blockphasen und umfasst 8 Stunden pro Tag.

VERSICHERUNG

Für die schulische Ausbildung sind die Teilnehmenden während der Gesamtdauer der Unterrichtsveranstaltungen und auf direktem Weg zur Ausbildungsstätte und zurück unfallversichert. Im Einzelfall besteht daneben ggf. Versicherungsschutz über den Arbeitgeber bzw. einen anderen Versicherungsträger.

FACHHOCHSCHULREIFE

Durch zusätzlichen Unterricht in den Fächern Deutsch | Kommunikation (inkl. schriftlicher Prüfung) und Mathematik ist der Erwerb der Fachhochschulreife möglich.

SCHULGELD UND FÖRDERUNG

1.980,- € (36 Monatsraten zu 55,- €)*

Die Ausbildung ist schulgeldpflichtig. Die Gebühren für die Abschlussprüfungen sind im Schulgeld enthalten. Lehr- und Lernmittel werden zum Teil leihweise zur Verfügung gestellt. Für Wiederholungsprüfungen entstehen weitere Gebühren.


Bei Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen kann die Ausbildung über die Agentur für Arbeit, ein Jobcenter oder sonstige Dritte gefördert werden. Die Lehrgangskosten sind gesondert geregelt.


Die Teilnehmenden müssen sich ggf. rechtzeitig um einen Bildungsgutschein bei der für sie zuständigen Agentur für Arbeit bemühen.


Es besteht je nach persönlichen Voraussetzungen auch die Möglichkeit, Schüler- oder Aufstiegs-BAföG zu erhalten.


Weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten finden Sie hier: "Fördermöglichkeiten während der Ausbildung"). 

*vorbehaltlich Gebührenänderung

ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN

Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung sind die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs sowie

  • 1. die Fachoberschulreife (mittlerer Bildungsabschluss) oder eine gleichwertige Schulbildung und
    a. eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder mind. 4-jährige einschlägige Berufstätigkeit oder
    b. eine abgeschlossene nicht einschlägige Berufsausbildung und eine für die Fachrichtung förderliche Tätigkeit (mind. 200 Stunden)

    oder
  • 2. die Fachhochschulreife oder die allgemeine Hochschulreife und eine für die Fachrichtung förderliche Tätigkeit (mind. 200 Stunden).

 

Ein Einstieg ins 2. Ausbildungsjahr ist unter Anrechnung von Studienleistungen aus einschlägigen Studiengängen möglich, sofern 300 einschlägige Praxisstunden nachgewiesen werden.

 

Für die endgültige Zulassung sind spätestens zum Ausbildungsbeginn

  • eine Kopie des Zeugnisses, welches die Zugangsvoraussetzungen nachweist,
  • ein erweitertes Führungszeugnis sowie
  • eine ärztliche Bescheinigung
    vorzulegen.


Sowohl das Führungszeugnis als auch die ärztliche Bescheinigung dürfen zum Zeitpunkt des Ausbildungsbeginns nicht älter als drei Monate sein.

 

HINWEIS ZUM MASERNSCHUTZGESETZ
Aufgrund der bundesweiten Regelungen zum Masernschutz ist im Rahmen der praktischen Ausbildung der Nachweis über den Impfschutz gemäß § 20 Abs. 8 Infektionsschutzgesetz notwendig.

BEWERBUNGSUNTERLAGEN
  • Bewerbungsschreiben
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Kopie des letzten Jahres- oder Zwischenzeugnisses