Kinderpfleger (m/w/d)
Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger sind vor allem für die Betreuung von Säuglingen und Kleinkindern zuständig. In den Einrichtungen der Kinderbetreuung unterstützen sie vor Ort tätige (sozial-)pädagogische Fachkräfte.
Die Vielfalt der beruflichen Tätigkeiten umfasst die Vermittlung von Werten, das Heranführen der Kinder an kulturell-sittliche Traditionen und Bräuche sowie die Förderung der Sprachentwicklung.
Zu den konkreten Aufgabenbereichen zählen unter anderem die Anleitung beim Spielen, die Auswahl und Bereitstellung von pädagogisch wertvollem und altersgemäßem Spielmaterial sowie die Erledigung von Hausarbeit, die mit der Kinderbetreuung in Zusammenhang steht – beispielsweise die Essenszubereitung oder die Wäschepflege. Außerdem beinhaltet die Arbeit in der Kinderpflege engen Kontakt und Zusammenarbeit mit Sorge- bzw. Erziehungsberechtigten und Eltern.
EINSATZFELDER
Einrichtungen der Kinderbetreuung, z.B.
- Kinderkrippen und Horte
- Kindergärten
- Tagesstätten für Kinder und Jugendliche
- Kinderheime
- Rehabilitationskliniken
- Sonstige Kinderbetreuungseinrichtungen
AUSBILDUNGSINHALTE
- Deutsch | Fremdsprache | Mathematik | Religion/Ethik | Sozialkunde | Sport
- Grundlagenwissen in ausgewählten Bildungs- und Entwicklungsbereichen erwerben
- Berufliches Handeln im gesellschaftlichen und rechtlichen Kontext verstehen
- Entwicklungs- und Bildungsprozesse bis zum Ende des Grundschulalters sowie die Gesundheitserziehung und -förderung gestalten und begleiten
- Sozialpädagogische Prozesse wahrnehmen sowie Beziehungen gestalten und begleiten
- Bei Bildungsprozessen in ausgewählten Bildungs- und Entwicklungsbereichen mitwirken und unterstützen
- Bei Alltagsaufgaben in der Versorgung von Kindern und bei Pflegehandlungen der Kinder mitwirken und unterstützen
- Berufspraktische Ausbildung
UNTERRICHTSZEITEN
Der Unterricht findet in der Regel von Montag bis Freitag statt. Die durchschnittliche tägliche Unterrichtszeit beträgt 7 Unterrichtseinheiten. Die praktische Ausbildung umfasst im Regelfall 8 Zeitstunden.
VERSICHERUNG
Teilnehmende, die während des Bildungsganges in keinem Arbeitsverhältnis stehen oder nicht im Rahmen einer Reha-Maßnahme gefördert werden, sind während der Gesamtdauer des Bildungsganges und auf dem Weg von der bzw. zur Ausbildungsstätte unfallversichert.
SCHULGELD UND FÖRDERUNG
Die Ausbildung ist schulgeldfrei.
Lehr- und Lernmittel werden zum Teil leihweise zur Verfügung gestellt. Für Materialien, Berufsanerkennung sowie Abschluss- und Wiederholungsprüfungen können Gebühren entstehen.
Bei Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen kann die Ausbildung über die Agentur für Arbeit, ein Jobcenter oder sonstige Dritte gefördert werden. Die Lehrgangskosten sind gesondert geregelt.
Die Teilnehmenden müssen sich ggf. rechtzeitig um einen Bildungsgutschein bei der für sie zuständigen Agentur für Arbeit bemühen. Es besteht je nach persönlichen Voraussetzungen auch die Möglichkeit, BAföG zu erhalten.
Weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten finden Sie hier: "Fördermöglichkeiten während der Ausbildung"
ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN
Wer sich für diesen Beruf interessiert, sollte ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Einfühlungsvermögen, Kontaktbereitschaft, psychische Stabilität sowie Interesse an Kunst, Musik und Werken mitbringen.
Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung sind die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs sowie ein Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss.
Für die endgültige Zulassung sind spätestens zum Ausbildungsbeginn
- eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses, welches die Zugangsvoraussetzungen nachweist,
- ein amtliches Führungszeugnis sowie
- eine ärztliche Bescheinigung
vorzulegen.
Sowohl das Führungszeugnis als auch die ärztliche Bescheinigung dürfen zum Zeitpunkt des Ausbildungsbeginns nicht älter als drei Monate sein.
HINWEIS ZUM MASERNSCHUTZGESETZ
Aufgrund der bundesweiten Regelungen zum Masernschutz ist im Rahmen der praktischen Ausbildung der Nachweis über den Impfschutz gemäß § 20 Abs. 8 Infektionsschutzgesetz notwendig.
BEWERBUNGSUNTERLAGEN
- Bewerbungsschreiben
- Tabellarischer Lebenslauf
- Kopie des letzten Jahres- oder Zwischenzeugnisses