ALLGEMEIN - Integrationssprachkurs

Welcome to germany

Come to the DEB and learn the German language with us in as short a time as possible so that you can act linguistically independently in all situations in everyday life and learn more about everyday life, the legal system, the history and culture of the Federal Republic of Germany.

 

Willkommen in Deutschland

Kommen Sie zum DEB und lernen Sie bei uns in möglichst kurzer Zeit die deutsche Sprache, um in allen Situationen des täglichen Lebens sprachlich selbstständig zu agieren und mehr über das Alltagsleben, die Rechtsordnung, die Geschichte und Kultur der Bundesrepublik Deutschland zu erfahren.

 

Ласкаво просимо до Німеччини

Приходьте до DEB і вивчіть з нами німецьку мову за якомога коротший час, щоб ви могли діяти лінгвістично незалежно в усіх ситуаціях повсякденного життя та дізнаватися більше про повсякденне життя, правову систему, історію та культуру Федеративної Республіки Німеччини.

 

مرحبا بك في ألمانيا

تعال إلى DEB وتعلم اللغة الألمانية معنا في أقصر وقت ممكن حتى تتمكن من التصرف بشكل مستقل لغويًا في جميع المواقف في الحياة اليومية ومعرفة المزيد عن الحياة اليومية والنظام القانوني وتاريخ وثقافة الجمهورية الفيدرالية من ألمانيا.

 

KURSINHALTE

Grundlage der Sprachkurse sind die Richtlinien des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) und die Integrationskursverordnung der Bundesrepublik Deutschland.

Dementsprechend erreichen Sie im

  • Basissprachkurs innerhalb von 300 Unterrichtsstunden elementare Sprachkenntnisse auf dem Sprachniveau A2
  • Aufbausprachkurs innerhalb von weiteren 300 Unterrichtsstunden selbstständige Sprachkenntnisse auf dem Sprachniveau B1
  • Orientierungskurs innerhalb von 100 Unterrichtsstunden ausreichend Kenntnisse über die Rechtsordnung, Geschichte und Kultur der Bundesrepublik Deutschland,

um erfolgreich an der Integrationsprüfung teilzunehmen, die für die Niederlassungserlaubnis in der Bundesrepublik Deutschland maßgeblich ist.

ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN

Sie sind …

  • Ausländer*in oder Spätaussiedler*in und haben gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs.
  • Ausländer*in und wurden zur Teilnahme am Integrationskurs zugelassen.
  • Ausländer*in und wurden zur Teilnahme am Integrationskurs aufgefordert.
  • Ausländer*in mit einer Aufenthaltsgestattung und Staatsangehörigkeit Syrien, Eritrea oder Somalia oder
  • Ausländer*in mit einer Duldung gem. § 60a Abs.2 Satz 3 AufenthG oder
  • Ausländer*in mit Aufenthaltserlaubnis gem. § 25 Abs. 5 AufenthG.
KURSKOSTEN

Die Unterrichtsstunde kostet 4,58 €* bzw. 2,29 €* bei Vorliegen einer Bewilligung. 

Die Kostenübernahme durch Träger der Grundsicherung ist bei Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen möglich.

*vorbehaltlich Gebührenänderung

FÖRDERUNG

Arbeitslosengeld II- und Sozialhilfeempfänger werden auf Antrag gemäß § 9 Absatz 2 IntV durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vom Kostenbeitrag befreit.

Wenn die Zahlung des Kostenbeitrags für die übrigen Teilnehmer eine besondere Härte darstellt, kann dieser ebenfalls auf Antrag und nach einer entsprechenden Prüfung durch das Bundesamt erlassen werden.

FAHRTKOSTEN

Teilnahmeberechtigte, die Arbeitslosengeld II beziehen und zum Integrationskurs verpflichtet oder durch das Bundesamt vom Kostenbeitrag befreit wurden, können außerdem bei einem Fußweg von mindestens 3,0 km zwischen Wohnung und Kursstätte einen Fahrtkostenzuschuss beantragen.

KURSDAUER

Vollzeitkurse mit 700 Unterrichtsstunden, d. h. 25 Unterrichtsstunden pro Woche dauern ca. 8 Monate.

Die Dauer der berufsbegleitenden Kurse und Teilzeitkurse richtet sich nach der jeweiligen Wochenstundenzahl.

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