KINDERPFLEGER (m/w/d) - Vorbereitungslehrgang zur staatlichen Externenprüfung
Vorbereitung in nur 9 Monaten
(bei NAchweis von Mindestens 400 Zeitstunden Praxiserfahrung),
oder IN 12 Monaten (ohne Praxiserfahrung)
Dieser Lehrgang bietet die Möglichkeit, innerhalb weniger Monate für einen staatlich geprüften Abschluss vorbereitet zu werden. Dadurch wird dem steigenden Personalnotstand in den Kindertagesstätten gerecht. Ziel des Vorbereitungslehrgangs ist es, eine optimale Vorbereitung für die Externenprüfung anzubieten. Mit dem Berufsabschluss als staatlich geprüfter Kinderpfleger (m/w/d) unterstützen die pädagogischen Ergänzungskräfte die Fachkräfte in den Kindertagesstätten.
Das Bestehen der Nichtschülerprüfung qualifiziert zu einer Tätigkeit in folgende Einsatzfeldern:
- Kinderkrippen
- Kindergärten, Haus für Kinder
- Horte, Mittagsbetreuung
- Tagesstätten für Kinder und Jugendliche
- Sonstige Kinderbetreuungseinrichtungen
ZIELGRUPPE
- Mitarbeitende in Kindertagesstätten oder ähnlichen Einrichtungen ohne entsprechende Berufsausbildung
- Arbeitssuchende und Berufsrückkehrende, die sich gerne mit Kindern und Jugendlichen beschäftigen und im sozialen Bereich arbeiten möchten
- Interessierte, die sich beruflich neu orientieren wollen und sich für die Arbeit mit Kindern begeistern
VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME
Am Vorbereitungslehrgang kann teilnehmen, wer sich auf die Externenprüfung vorbereiten und den Antrag auf Zulassung zur Externenprüfung stellen möchte.
Zur Externenprüfung in Bayern werden Sie zugelassen, wenn Sie:
- mindestens den Hauptschulabschluss oder gleichwertig vorweisen können (beglaubigte Abschrift)
- ausreichende Sprachkenntnisse besitzen (ausländische Bewerber*innen: Nachweis eines Sprachtests auf B2-Level).
- sich in angemessener Weise auf die Prüfung vorbereitet haben (d. h. den Fernlehrgang erfolgreich durchlaufen haben und ein entsprechendes Abschlusszeugnis vorlegen können).
- bis zur Antragstellung mindestens 800 Zeitstunden Berufserfahrung im sozialpädagogischen Bereich nachweisen können.
- in dem der Prüfung vorangegangenen Jahr nicht Schüler*in einer Berufsfachschule für Kinderpflege waren und bei Bedarf eine Erklärung abgeben, ob und ggf. wann und mit welchem Ergebnis sich der Abschlussprüfung an der BFS für Kinderpflege unterzogen wurde.
- ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nachweisen können. Dies darf nicht älter als 3 Monate sein.
Gesundheitszeugnis: Aufgrund der neuen bundesweiten Regelungen zum Masernschutz ist im Rahmen der praktischen Ausbildung der Nachweis über den Impfschutz gemäß § 20 Abs. 8 Infektionsschutzgesetz notwendig.
KURSINHALTE
- Deutsch und Kommunikation
- Pädagogik und Psychologie
- Ethik
- Sozialkunde und Berufskunde
- Ökologie und Gesundheit
- Rechtskunde
- Mathematisch- naturwissenschaftliche Erziehung
- Säuglingsbetreuung
- Praxis- und Methodenlehre und Medienerziehung
- Werkerziehung und Gestaltung
- Musik und Musikerziehung
- Sport- und Bewegungserziehung
- Hauswirtschaftliche Erziehung
- Sozialpädagogische Praxis
PRAKTISCHE AUSBILDUNG
Der Anteil der praktischen Ausbildung orientiert sich an der Berufserfahrung der Teilnehmenden. Sofern 800 Zeitstunden Praktikumserfahrung nachgewiesen werden, ist der Vorbereitungslehrgang ohne Praxisanteile belegbar.
Sollten weniger als 800 Zeitstunden Praktikumserfahrung vorliegen, ist die Teilnahme an dem Vorbereitungslehrgang mit 400 Zeitstunden integrierter Praxis möglich (Dauer: 9 oder 12 Monate).
Die Differenz zu den erforderlichen 800 Zeitstunden Berufserfahrung im sozialpädagogischen Bereich sind in Eigenverantwortung zu organisieren.
LEHRGANGSDAUER
- 9 Monate (mit 800 Zeitstunden Praktikumserfahrung) / 12 Monate (ohne Praktikumserfahrung)
- Eigenverantwortliche Verteilung der Praxiszeiten neben den festgelegten Unterrichtszeiten
- Abschließende Prüfungsphase nach der eigenverantwortlichen Anmeldung zur Nichtschülerprüfung
LEHRGANGSKOSTEN UND FÖRDERUNG
Der Vorbereitungslehrgang ist kostenpflichtig, kann aber bei der Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen über verschiedene Institutionen gefördert werden:
- Agentur für Arbeit
- Jobcenter
- sonstige Dritte
Die Teilnehmenden müssen sich ggf. rechtzeitig um einen Bildungsgutschein bei der für sie zuständigen Agentur für Arbeit bemühen.
Den Preis für eine Teilnahme ohne Förderung durch Dritte erhalten Sie auf Anfrage.